Versicherungsagentur – Anton Sirch

Spezialversicherer für Musiker Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Altersvorsorge

Mehr als 30 Jahre betreue ich in  Deutschland & Österreich viele Opernsänger, Orchestermusiker, Musikstudenten und Musiklehrer in Versicherungsfragen, speziell bei Berufsunfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit und Altersvorsorge. Ihr Vertrauen schenken mir z.B. die Musiker der Berliner Philharmoniker, der Staatskapelle Berlin, des WDR, des NDR, Bayerischer Rundfunk, des SWR, Wiener Staatsoper, um nur einige wenige zu nennen.

Seit langem arbeite ich mit Gesellschaften zusammen, die das Risiko einer Berufsunfähigkeit auch für diese Berufe zu den besten Bedingungen versichern.

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen – auch bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
  • Großzügige Hinzuverdienstgrenze bei Bezug von BU-Leistungen
  • Keine Beitragserhöhungen – auch wenn sich Ihre Lebensumstände verändern (z.B. Berufswechsel)
  • Recht auf Überprüfung der Berufsgruppe nach einem Berufswechsel
  • Keine vorvertragliche Anzeigepflicht
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten – Stundung oder Teilstundung der Beiträge für max. 24 Monate möglich – immer zinslos!
  • Weltweiter Versicherungsschutz – im Beruf und in der Freizeit
  • Uneingeschränkter BU-Schutz im Straßenverkehr
  • 15 Monate Sofort-Rente bei Krebs – kostenfrei mitversichert (vereinfachter Nachweis, Prüfung innerhalb von 5 Arbeitstagen)
  • Optionale Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (Vereinbarte Leistungen nach 6 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit bzw. nach 4 Monaten, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich noch 2 weitere Monate aundauert)
  • Vereinbarung einer Beitragsdynamik möglich – lassen Sie Ihre BU-Rente mitwachsen
  • Auch bei mehrfachem Widerspruch entfällt das Dynamikrecht nicht
  • Garantierte Steigerung Ihrer BU-Rente im Leistungsfall einschließbar
  • Umfangreiche Ausbaugarantie und Nachversicherungsgarantie mit Ereignis (z.B. Heirat oder Einkommenssteigerung) zur Erhöhung Ihres BU-Schutzes ohne erneute Risikoprüfung
  • Ihr Vorteil: Zeitsparende Beratung durch effektive Onlineberatung
  • Wir begleiten Sie gerne durch die Prüfung und Bearbeitung Ihres Leistungsantrages
  • Keine Meldefristen bei Berufsunfähigkeit
  • Leistungen immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit – auch rückwirkend
  • Keine Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall sowie bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit
  • Prüfung der eingereichten Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen

Persönliche Beratung

Musiker Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Altersvorsorge für Orchestermusiker, Musikstudenten, Opernsänger, Musiklehrer

Ihr größtes Vermögen ist  Ihre Arbeitskraft!

Sichern Sie sich dieses Vermögen dauerhaft und vertrauen Sie dabei nicht auf eine Unterstützung vom Staat, denn der Staat hat die Absicherung für den Verlust der Arbeitskraft drastisch gekürzt. Alle nach 1960 Geborenen bekommen – wenn überhaupt – nur noch die so genannte Erwerbsminderungsrente, die zum Leben meist nicht ausreicht.

  • Rente bis max. 2000 Euro (mit Dynamik während der Laufzeit erweiterbar)
  • Bis Endalter 63 möglich
  • Leistung auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall  (Vorteil gegenüber Mitbewerber)
  • Leistung schon ab einer voraussichtlichen BU von 6 Monaten
  • Großzügige Hinzuverdienstgrenze von 80%
  • Kein genereller Ausschluss bei psychischer Vorerkrankung
  • Kein genereller Ausschluss bei Gehörschäden
  • Soforthilfe bei Krebs 
  • Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
  • Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (Vorteil gegenüber Mitbewerber: Leistung bereits ab 4 Monaten durch die 4+2-Regelung)
  • Weltweiter Versicherungsschutz im Beruf und in der Freizeit (auch bei einem Wechsel in ein Orchester oder in die Selbständigkeit außerhalb Deutschlands, keine Änderung, keine Meldepflicht)
  • Uneingeschränkter BU-Schutz im Straßenverkehr
  • Auf Wunsch Einschluss  Pflegetagegeld

Unser Tipp: Kombinieren Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Altersvorsorge

Ihre Vorteile

  • Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie nicht nur die abgesicherte BU-Monatsrente, es werden für Sie auch die Beiträge für Ihre Altersversorgung weiter bezahlt.

Warum Sie bei Ihrer Existenzsicherung nicht allein auf gesetzliche Maßnahmen vertrauen sollten

Bei aller Leidenschaft für die Musik wissen Sie, dass das Spielen Ihres Instruments Ihnen physische Belastbarkeit abverlangt. Für einen Orchestermusiker hängt an der körperlichen Unversehrtheit gar die gesamte Existenz. Dennoch verzichten viele noch immer auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Annahme, durch gesetzliche Maßnahmen ausreichend abgesichert zu sein. Tatsache ist allerdings, dass der Staat die vorgesehenen Leistungen bei Verlust der Arbeitskraft drastisch gekürzt hat. Welche Bezüge gesetzlich Versicherten heute bei einer Berufsunfähigkeit tatsächlich noch zustehen, zeigt Ihnen die Übersicht:

diese wird lediglich in Härtefällen voll ausgezahlt und beträgt häufig weniger als 500 € im  Monat. Damit der/die Versicherte die Leistungen beziehen darf, muss festgestellt werden, dass diese/r weniger als drei Stunden täglich einer beliebigen beruflichen Tätigkeit (für nach 1961 Geborene unabhängig von der persönlichen Qualifikation und dem aktuellen Einkommen) nachgehen kann. Kann der/die Versicherte zwischen drei und sechs Stunden einer solchen Tätigkeit nachgehen, besteht Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Eine Orchestermusikerin, die beispielsweise aufgrund einer Verunfallung der Hände ihr Instrument nicht mehr spielen kann, bezieht somit keine Erwerbsminderungsrente, wenn befunden wird, dass Sie (im o.g. zeitlichen Rahmen) z.B. einer Beschäftigung als Kassiererin nachgehen kann. 

Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber steht der/dem Versicherten von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen der Bezug von Krankengeld zu. Die Summe beträgt ca. 70% des Bruttolohns, höchstens jedoch 90% des Nettolohns. Die Zahlungen werden nach max. eineinhalb Jahren eingestellt, häufig jedoch bereits nach weniger als sechs Monaten. Bei Versicherungspflichtigen gehen vom Krankengeld zudem noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung ab. In jedem Fall entsteht auf diesem Wege eine Einkommenslücke.

Mitglieder der Bayerischen Versorgungskammer beziehen lediglich eine zeitlich befristete geringe Berufsunfähigkeitsrente.

Fazit:
Ohne private Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit mit erheblichen Einkommenseinbußen und dem Verlust des gewohnten Lebensstandards zu rechnen.

Wie hoch ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit einzuschätzen?

Einige Berufsgruppen werden von den Versicherern als besonders gefährdet eingeschätzt, weshalb viele von ihnen sich von vornherein weigern, diesen Berufen einen Berufsunfähigkeitsschutz zu gewähren. Darunter fallen auch Künstler und Musiker. Dabei bergen gerade die für Musiker typischen Erkrankungen das Risiko einer Berufsunfähigkeit:

  • Psychische Erkrankung
  • Tinnitus
  • Rückenleiden
  • Gelenkerkrankungen
  • Fokale Dystonie
Berufsunfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit und Altersvorsorge

Die Versicherungsagentur Anton Sirch ist auf die Absicherung von Opernsänger, Orchestermusiker, Musikstudenten und Musiklehrer spezialisiert. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, exklusiv für Sie als Berufsmusiker ein optimales Absicherungsangebot mit ausgewählten Versicherern auszuhandeln. Wir sind der Spezialversicherer für Musiker Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Altersvorsorge.

Berufsunfähigkeit / Arbeitsunfähigkeit und Altersvorsorge

So erreichen Sie uns!